BGBl. I Nr. 105/2015
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG sowie Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, des Gebührengesetzes 1957 und des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Kollegialorgane
Paragraph 11,
Werden kollegiale Gremien als Schlichtungsorgan eingesetzt, so sind sie mit der jeweils gleichen Anzahl von Vertretern der Verbraucherinteressen und von Vertretern der Unternehmerinteressen zu besetzen.