Absatz eins,Beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft können Beschwerden gegen Entscheidungen notifizierter Stellen eingebracht werden.
BGBl. I Nr. 129/2015
Änderung des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992)
Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7eneu
Beschwerden gegen eine Entscheidung notifizierter Stellen
Paragraph 7 e,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat eine gemäß Absatz eins, eingebrachte Beschwerde zu prüfen und gegebenenfalls gemäß Paragraph 7 b, Absatz 5, dieses Bundesgesetzes vorzugehen.
- Absatz 3,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann, unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben, durch Verordnung nähere Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gemäß Absatz eins, festlegen.