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BGBl. I Nr. 130/2015

kundgemacht 06.11.2015 RIS↗Parlament↗
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG, Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes und des Markenschutzgesetzes 1970 sowie Aufhebung des Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 130/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. I Nr. 130/2015 § 16↗RIS↗

Beirat für geschützte Herkunftsbezeichnungen

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Beim Bundeministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ein Beirat betreffend geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben eingerichtet. Dem Beirat gehören Vertreter folgender Stellen an, wobei erforderlichenfalls Experten anderer Stellen, insbesondere der gesetzlichen Interessenvertretungen, beigezogen werden können:
    1. Ziffer eins
      des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
    2. Ziffer 2
      des Bundesministeriums für Gesundheit,
    3. Ziffer 3
      des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und
    4. Ziffer 4
      des Österreichischen Patentamts.
  2. Absatz 2,Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      Austausch von Informationen,
    2. Ziffer 2
      Beratung über Auslegungsfragen,
    3. Ziffer 3
      Erarbeitung von Stellungnahmen zu EU-Gesetzgebungsakten.