BGBl. I Nr. 136/2015
Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 (SprG-Novelle 2015)
Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
… 6 unveränderte Absätze
1. TEIL
ALLGEMEINER TEIL
1. Hauptstück
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt
Geltungsbereich
Geltungsbereich
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt die Herstellung, die Verarbeitung, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung, den Handel, den Erwerb, den Besitz, die Verbringung, die Ein- und Durchfuhr, das Lagern, das Überlassen, das Entsorgen und das Vernichten von Schieß- und Sprengmitteln.