BGBl. I Nr. 153/2015
Normengesetz 2016 – NormG 2016
Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Verbindlicherklärung rein österreichischer Normen
Paragraph 9,
Eine rein österreichische Norm (Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a,) kann durch Gesetz oder Verordnung zur Gänze oder teilweise verbindlich erklärt werden. Durch Bundesgesetz oder Verordnung eines Organs des Bundes verbindlich erklärte rein österreichische Normen sind im Umfang ihrer Verbindlicherklärung zu veröffentlichen, damit die Norminhalte für die Betroffenen in gleicher Weise wie das Gesetz oder die Verordnung zugänglich sind. Die rein österreichische Norm oder deren Teile sind sodann als Bestandteil der sie verbindlich erklärenden Rechtsvorschrift ein freies Werk im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, des Urheberrechtsgesetzes.