BGBl. I Nr. 161/2015
Druckgerätegesetz
Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändert
Anlagenbezogene Anforderungen
§ 4.
Durch diese Verordnung bleiben anlagenbezogene Anforderungen für die mittel- oder langfristige Lagerung oder die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte in Anlagen, welche keine zusätzlichen Anforderungen für die ortsbeweglichen Druckgeräte selbst festlegen, unberührt.