BGBl. I Nr. 4/2015
Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) sowie Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Sanktionengesetzes 2010 und des Devisengesetzes 2004
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Verwendung der UDRB
Paragraph 4,
Sollte an einem in Bundesgesetzen, Verordnungen oder privatrechtlichen Vereinbarungen festgesetzten Stichtag kein Wert verfügbar sein, so ist, sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben oder vereinbaren, der vor diesem Stichtag letztverfügbare Wert als Indikator heranzuziehen.