Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
BGBl. I Nr. 4/2015
Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) sowie Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Sanktionengesetzes 2010 und des Devisengesetzes 2004
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Verweise und Verordnungen
Paragraph 6,
- Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.