Absatz eins,Beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft können Beschwerden gegen Feststellungen notifizierter Stellen eingebracht werden.
BGBl. I Nr. 77/2015
Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING
Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Beschwerde gegen eine Feststellung notifizierter Stellen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat eine Beschwerde im Sinne des Absatzes 1 zu prüfen und kann gegebenenfalls ein Verfahren gemäß Paragraph 4, Absatz 5, dieses Bundesgesetzes einleiten.
- Absatz 3,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann durch Verordnung nähere Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gemäß Absatz eins, festlegen.