Absatz eins,Einer Gewerbeberechtigung für die Organisation von Personenbetreuung bedarf es für die Vermittlung von Gewerbetreibenden, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, an betreuungsbedürftige Personen.
BGBl. I Nr. 81/2015
Seveso III – Novelle und Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 161neu
Organisation von Personenbetreuung
Paragraph 161,
- Absatz 2,Der Tätigkeitsbereich der Organisation von Personenbetreuung umfasst auch die Beratung und Betreuung für die in Absatz eins, genannten Geschäfte.