Absatz eins,Der Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 115/2015
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in (Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in
Paragraph eins,
- Absatz 2,Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Gold- und Silberschmied und Juwelier oder Gold- und Silberschmiedin und Juwelierin) zu bezeichnen.