Absatz eins,Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüfungskandidaten/innen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist.
BGBl. II Nr. 128/2015
Textilgestaltung-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Textilgestaltung (Textilgestaltung-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Theoretische Prüfung
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Die theoretische Prüfung sollte in der Regel vor der praktischen Prüfung abgehalten werden.
- Absatz 3,Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.