Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Zimmerei ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 129/2015
Zimmerei-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Zimmerei (Zimmerei-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Zimmerei
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Zimmerer oder Zimmerin) zu bezeichnen.