BGBl. II Nr. 229/2015
Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Betrieben (Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Umsetzungshinweis
Paragraph 13,
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, Amtsblatt Nummer L 197 vom 24.07.2012 Seite 1, umgesetzt.