Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Bergbau-Unfallverordnung (Bergbau-UV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2007,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 304/2015
Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015 und Änderung der Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben (Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015) erlassen und die Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmung
Paragraph 14,
- Absatz 2,Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach Paragraph 119, MinroG ist Paragraph 11, nicht anzuwenden.