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BGBl. II Nr. 304/2015

kundgemacht 09.10.2015 RIS↗
Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015 und Änderung der Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben (Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015) erlassen und die Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 304/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) neu § 0↗RIS↗
§ 15neu
in Kraft ab 10.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 304/2015 § 15↗RIS↗

Umsetzungshinweis

Paragraph 15,

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, Amtsblatt Nummer L 197 vom 24.07.2012 Seite 1, umgesetzt.