Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 307/2015

kundgemacht 14.10.2015 RIS↗
Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015)
Kundmachung BGBl. II Nr. 307/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 16.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 307/2015 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.