BGBl. II Nr. 308/2015
Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Programme zur Überwachung bestimmter Krankheiten in Schaf- und Ziegenbeständen (Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21neu
Impfverbot
Paragraph 21,
Schafe und Ziegen dürfen gegen die Brucellose (Brucella melitensis) nicht geimpft werden. Schafe und Ziegen, die im Laufe der letzten zwei Jahre gegen die Brucellose geimpft wurden, dürfen nicht nach Österreich verbracht werden.