Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
BGBl. II Nr. 3/2015
Verschlusssachenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Einstufung als und die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Inkrafttreten
Paragraph 14,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verschlusssachenordnung für die Durchführung einer optischen oder akustischen Überwachung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 1998,, außer Kraft.