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BGBl. III Nr. 78/2015

kundgemacht 15.06.2015 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Zypern über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Zypern über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 78/2015× zu Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.2015 · idF BGBl. III Nr. 78/2015 Art. 3↗RIS↗

ARTIKEL 3

SICHERHEITSKLASSIFIZIERUNGSSTUFEN

Die Parteien legen fest, dass folgende Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen gleichwertig sind und sie den Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht entsprechen:

Für die Republik Österreich

Für die Republik Zypern

Englische Entsprechung

STRENG GEHEIM

TOP SECRET

GEHEIM

SECRET

VERTRAULICH

CONFIDENTIAL

EINGESCHRÄNKT

RESTRICTED