BGBl. I Nr. 37/2016
Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.