Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft, soweit in Absatz 2, nicht anderes bestimmt ist.
BGBl. I Nr. 55/2016
Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG und Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 14,
- Absatz 2,Paragraph 4, dieses Bundesgesetzes tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, den der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres durch Verordnung als jenen feststellt, ab dem das Anerkennungsportal eingerichtet ist, spätestens am 31. Dezember 2016.
- Absatz 3,Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf Verfahren zur Anerkennung und Bewertung die bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anhängig waren, nicht anzuwenden.