BGBl. I Nr. 5/2016
Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG sowie Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20geändert
2. Hauptstück
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
§ 20.
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die kriminalpolizeiliche sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.