Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
BGBl. I Nr. 62/2016
Jugendausbildungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Inhalt
Paragraph eins,
- Absatz 2,Schulen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Schulen im Sinne der Artikel 14 und 14a B-VG. Berufliche Ausbildungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG), Bundesgesetzblatt Nr. 298 aus 1990,, oder Ausbildungen nach gesundheitsrechtlichen Vorschriften.