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BGBl. II Nr. 126/2016

kundgemacht 30.05.2016 RIS↗
Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Klavierbau (Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016)
Kundmachung BGBl. II Nr. 126/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016 neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.06.2016 · idF BGBl. II Nr. 126/2016 § 7↗RIS↗

Angewandte Mathematik

Paragraph 7,

    1. Ziffer eins
      Einfache Kalkulation mit Flächen- und Längenberechnung, Volums-, Gewichts- und Materialbedarfsberechnung,
    2. Ziffer 2
      Akustikberechnung.
  1. Absatz 2,Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
  2. Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  3. Absatz 4,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.