BGBl. II Nr. 186/2016
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung – KGWH-VO
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hinsichtlich technischer Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise (Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung – KGWH-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Inverkehrbringen
Paragraph 5,
Herstellerinnen bzw. Hersteller und Importeurinnen bzw. Importeure dürfen Produkte nur dann in Verkehr bringen, wenn sie den Anforderungen der Paragraphen 2 bis 4 entsprechen.