BGBl. II Nr. 94/2016
Änderung der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, der Verordnung über den Schutz der Bundesbediensteten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe und der Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, die Verordnung über den Schutz der Bundesbediensteten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe und die Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV)
1
§ 65geändert
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