Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 220/2016

kundgemacht 13.12.2016 RIS↗
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao
Kundmachung BGBl. III Nr. 220/2016× zu Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2017 · idF BGBl. III Nr. 220/2016 Anl. 1↗RIS↗

ANHANG

Flugstreckenplan

Abschnitt I:

  1. A
    Das/Die von der Republik Österreich namhaft gemachte/n Luftverkehrsunternehmen ist/sind berechtigt, Linienluftverkehrsdienste in beiden Richtungen auf den nachstehend genannten Flugstrecken zu betreiben:

Ausgangspunkte:

Zwischenpunkte:

Zielpunkte:

Punkte darüber hinaus:

Punkte in Österreich

Alle Punkte

Punkte in Curaçao

Alle Punkte

  1. B
    Das/Die von Curaçao namhaft gemachte/n Luftverkehrsunternehmen ist/sind berechtigt, Linienluftverkehrsdienste in beiden Richtungen auf den nachstehend genannten Flugstrecken zu betreiben:

Ausgangspunkte:

Zwischenpunkte:

Zielpunkte:

Punkte darüber hinaus:

Punkte in Curaçao

Alle Punkte

Punkte in Österreich

Alle Punkte

Abschnitt II:

Alle Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem/den namhaft gemachten Luftverkehrsunternehmen einer jeden Vertragspartei ohne Ausübung der Verkehrsrechte der Fünften Luftfreiheit bedient werden.

Abschnitt III:

Das/Die von einer Vertragspartei namhaft gemachte/n Luftverkehrsunternehmen kann/können es auf beliebigen oder allen Flügen unterlassen, Zwischenpunkte und/oder Punkte darüber hinaus anzufliegen, vorausgesetzt die vereinbarten Dienste auf dieser Flugstrecke beginnen und enden im Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei.

Abschnitt IV:

Dieses Abkommen schließt die Ausübung gewerblicher Verkehrsrechte durch die von Österreich namhaft gemachten Luftverkehrsunternehmen zwischen Punkten in Curaçao und den Niederlanden (einschließlich des karibischen Teils der Niederlande (der Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba)), zwischen Curaçao und Sint Maarten sowie zwischen Curaçao und Aruba aus.