Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 220/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2016,
Inkrafttretensdatum
01.01.2017
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao
StF: BGBl. III Nr. 220/2016
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 24 des Abkommens wurden am 30. März bzw. 21. November 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.Die Notifikationen gemäß Artikel 24, des Abkommens wurden am 30. März bzw. 21. November 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 24, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
das Königreich der Niederlande, in Bezug auf Curaçao, (nachfolgend „die Vertragsparteien“);
Sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;
Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;
Wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188543