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Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2017 — BGBl. III Nr. 220/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2017 BGBl. III Nr. 220/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2016,

Typ

Vertrag – Niederlande

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao

StF: BGBl. III Nr. 220/2016

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 24, des Abkommens wurden am 30. März bzw. 21. November 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 24, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Königreich der Niederlande, in Bezug auf Curaçao, (nachfolgend „die Vertragsparteien“);

Sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

Wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

19.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2016

Gesetzesnummer

20009733

Dokumentnummer

NOR40188543