Absatz eins,Die Mittel der Bundes-Sport GmbH werden aufgebracht durch:
- Ziffer einsBeiträge des Bundes in der Höhe der gemäß Paragraph 20, GSpG für die Bundes-Sportförderung aus den Abgabenmitteln der Glückspielkonzessionäre zur Verfügung gestellten Mittel;
- Ziffer 2sonstige Beiträge des Bundes gemäß Paragraph 5, Absatz 3 und 4;
- Ziffer 3Rückzahlungen von Förderungen;
- Ziffer 4sonstige Rückflüsse und Zinserträgnisse aus von der Gesellschaft gewährten Förderungen;
- Ziffer 5sonstige Einnahmen, insbesondere Sponsorengelder;
- Ziffer 6freiwillige Zuwendungen;
- Ziffer 7Ersatz der notwendigen Administrativaufwendungen der Gesellschaft in der Höhe von mindestens 2,2 Millionen Euro jährlich durch den Bund;
- Ziffer 8Beiträge des Bundes für Zuschüsse der Gesellschaft an die Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH für Investitionen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, BSEOG;
- Ziffer 9Beiträge des Bundes für Zuschüsse und Kostenersätze der Gesellschaft an die Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH gemäß Paragraph 10, BSEOG.