Absatz eins,In der Erklärung gemäß Paragraph 28, Absatz 3, ist ein Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern vorzusehen, die wie folgt bestellt werden:
- Ziffer einsein Mitglied von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport,
- Ziffer 2ein Mitglied von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen und
- Ziffer 3zwei Mitglieder von der BSO, eines davon auf Vorschlag des ÖOC.