Absatz eins,Zur Mitwirkung in Angelegenheiten der Förderung des Breitensports durch die Bundes-Sport GmbH ist die Kommission für den Breitensport mit sechs Mitgliedern einzurichten, die wie folgt auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden:
- Ziffer einszwei Mitglieder von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport;
- Ziffer 2vier Mitglieder von der BSO.
Hinsichtlich der Abberufung der Mitglieder von ihrer Funktion ist Paragraph 33, Absatz 3, sinngemäß anzuwenden.