Absatz eins,Die Bundesanstalt für Verkehr untersteht als Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und hat diesem zur Bearbeitung, Lösung und Begutachtung fahrzeug-und verkehrstechnischer Fragen zu dienen. Ihr obliegen die Aufgaben
- Ziffer einsder Kontaktstelle gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2014/47/EU,
- Ziffer 2des Berichtswesens sowie der Qualitätssicherung im Bereich technischer Unterwegskontrollen,
- Ziffer 3des Betreibers des Systems Digitales Kontrollgerät,
- Ziffer 4der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gemäß Unfalluntersuchungsgesetz-UUG 2005,
- Ziffer 5der Typengenehmigung und Einzelgenehmigung, der Genehmigungsdatenbank sowie der Produkt-und Marktüberwachung gemäß den Bestimmungen im römisch drei. Abschnitt.