BGBl. I Nr. 102/2017
Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und des Unfalluntersuchungsgesetzes–UUG 2005
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz–UUG 2005 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2geändert
Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
§ 2.
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für die Bereiche Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt untersteht als Organisationseinheit der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.