Absatz eins,Durch die Primärversorgungseinheit ist im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins bis 3 eine breite diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenz mit (Zusatz-)Kompetenzen insbesondere für
- Ziffer einsdie Versorgung von Kindern und Jugendlichen,
- Ziffer 2die Versorgung älterer Personen,
- Ziffer 3die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Patientinnen und Patienten,
- Ziffer 4die psychosoziale Versorgung,
- Ziffer 5das Arzneimittelmanagement und
- Ziffer 6die Gesundheitsförderung und Prävention
abzudecken.