BGBl. I Nr. 161/2017
Aufhebung einer Wortfolge in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches sowie von Wortfolgen in §§ 1 und 2 und des § 5 Abs. 1 Z 1 des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches sowie von Wortfolgen in §§ 1 und 2 und des § 5 Abs. 1 Z 1 des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).
Schlagworte