Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 27/2017

kundgemacht 18.01.2017 RIS↗Parlament↗
Änderung des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992)
Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 27/2017× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) 1212 § 0↗RIS↗
§ 16dneu
in Kraft ab 01.01.2017 · idF BGBl. I Nr. 27/2017 § 16d↗RIS↗

Rein österreichische elektrotechnische Normen

Paragraph 16 d,

  1. Absatz eins,Die Er- oder Überarbeitung von rein österreichischen elektrotechnischen Normen (Paragraph eins, Absatz 2 b, Ziffer 16, Litera a,) erfolgt auf Antrag von natürlichen Personen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgrund eines begründeten Interesses an den fachlichen Inhalten einer elektrotechnischen Norm.
  2. Absatz 2,Der Antrag auf Er- oder Überarbeitung einer rein österreichischen elektrotechnischen Norm ist schriftlich bei der elektrotechnischen Normungsorganisation einzubringen. Die elektrotechnische Normungsorganisation hat hiefür ein Antragsformular auf ihrer Homepage öffentlich abrufbar bereit zu stellen.
  3. Absatz 3,Der Antragsteller muss die Anforderungen an den Inhalt der geplanten rein österreichischen elektrotechnischen Norm definieren.
  4. Absatz 4,Die elektrotechnische Normungsorganisation hat den Antrag zu prüfen und die für dieses Normungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar betroffenen interessierten Kreise zu befragen, ob das Normvorhaben in diesem konkreten Bereich unterstützt wird.