BGBl. I Nr. 69/2017
Heimopferrentengesetz-HOG und Änderung des Verbrechensopfergesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Auszahlung
Paragraph 10,
Bezüglich der Auszahlung der Leistung gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger anzuwendenden Bestimmungen.