Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 75/2017

kundgemacht 19.06.2017 RIS↗Parlament↗
Arbeitsmarktintegrationsgesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 75/2017× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Integrationsjahrgesetz (IJG) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.09.2017 · idF BGBl. I Nr. 75/2017 § 4↗RIS↗

Integrationskarte

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Das AMS hat für die TeilnehmerInnen am Integrationsjahr eine Integrationskarte anzulegen, in die jede Änderung einzutragen ist. Die Integrationskarte ist den TeilnehmerInnen bei Bedarf, insbesondere bei wesentlichen Änderungen und auf Verlangen der TeilnehmerInnen, auszudrucken oder auf andere geeignete Weise zur Verfügung zu stellen.
  2. Absatz 2,In die Integrationskarte sind insbesondere einzutragen:
    1. Ziffer eins
      der zeitliche Rahmen der einzelnen Module,
    2. Ziffer 2
      die Ergebnisse des Kompetenzclearings gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer eins, oder andere vorhandene Ergebnisse einer Kompetenzfeststellung,
    3. Ziffer 3
      die Absolvierung einer Maßnahme gemäß Paragraph 5, Absatz 3,,
    4. Ziffer 4
      der begründete Entfall einer Maßnahme gemäß Paragraph 5, Absatz 4, und
    5. Ziffer 5
      sonstige, auch bei anderen Einrichtungen absolvierte Maßnahmen.