BGBl. I Nr. 83/2017
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes und des Einkommensteuergesetzes 1988
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10gneu
Paragraph 10 g,
Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten gemäß den Paragraphen 10 c bis 10 e ist nur insoweit zulässig, soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der Förderungswerber im Rahmen des Beschäftigungsbonus verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist.