für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt zwischen km 148,23 und km 139,68 und
BGBl. II Nr. 289/2017
Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2017-2019 im Bereich des Gleinalmtunnels der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2für die Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt zwischen km 139,68 und km 148,18.