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BGBl. II Nr. 312/2017

kundgemacht 13.11.2017 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat sowie der Betriebsratsfonds-Verordnung 1974
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat sowie die Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 312/2017× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat 115 § 0↗RIS↗
§ 32cneu
in Kraft ab 01.01.2018 · idF BGBl. II Nr. 312/2017 § 32c↗RIS↗

6. ABSCHNITT
Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft

Paragraph 32 c,

Wird eine Frau in die Funktion des Vorsitzenden eines in dieser Verordnung genannten Organes der Arbeitnehmerschaft gewählt, so trägt sie die Bezeichnung „Vorsitzende“.