BGBl. II Nr. 378/2017
ZahnärztInnen-Reihungskriterien-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kriterien für die Reihung der zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (ZahnärztInnen-Reihungskriterien-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Vertrags-Gruppenpraxen
Paragraph 4,
Für die Auswahl von Vertrags-Gruppenpraxen sind die sich jeweils gemeinsam bewerbenden Zahnärztinnen/Zahnärzte als Team zu bewerten, wobei die nach Paragraph 2, zu erfüllenden Kriterien auf jede einzelne Gesellschafterin/jeden einzelnen Gesellschafter anzuwenden sind und die Bewertung nach Paragraph 3, teambezogen zu erfolgen hat.