Absatz eins,Als Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Stromerzeugungsanlagen, die unter Verwendung der Energieträger Deponie- und Klärgas betrieben werden, werden folgende Beträge festgesetzt:
- Ziffer einsfür Klärgas
- Litera abei Antragstellung im Jahr 20185,65 Cent/kWh;
- Litera bbei Antragstellung im Jahr 20195,60 Cent/kWh;
- Ziffer 2für Deponiegas
- Litera abei Antragstellung im Jahr 20184,70 Cent/kWh;
- Litera bbei Antragstellung im Jahr 20194,66 Cent/kWh.