Absatz eins,Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis 200 kWpeak, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Ziffer einsbei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 20187,91 Cent/kWh;
- Ziffer 2bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 20197,67 Cent/kWh.
Als Investitionszuschuss für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWpeak gewährt.