BGBl. III Nr. 67/2017
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kosovo vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kosovo vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7 – Zuordnung von Projekten
Die formelle Einbeziehung von Projekten in dieses Abkommen soll durch Briefaustausch zwischen dem Ministerium für Finanzen der Republik Kosovo und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich vereinbart werden, sobald die Liefer- und Finanzverträge umgesetzt worden sind.