BGBl. I Nr. 72/2018
Aufhebung des § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4aaufgehoben
Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten
Paragraph 4 a,
Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 15, ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht.