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BGBl. I Nr. 97/2018

kundgemacht 22.12.2018 RIS↗Parlament↗
Änderung des Waffengesetzes 1996
Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 97/2018× zu WaffG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Waffengesetz 1996 (WaffG) 5381 § 0↗RIS↗
§ 42ageändertAbs 1 Z 2; Abs 2; Abs 3
in Kraft 01.10.2012 – 31.12.2018 · idF BGBl. I Nr. 43/2010 · danach: BGBl. I Nr. 97/2018 § 42a↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. I Nr. 97/2018 § 42a↗RIS↗
Vernichten von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42a.
(1) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung bestimmen, welche Arten von Kriegsmaterial oder sonstige Waffen des Bundesheeres, die von diesem nicht mehr benötigt werden,
1. im Hinblick auf völkerrechtliche Verpflichtungen, außenpolitische Interessen oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit jedenfalls zu vernichten sind oder,
2. sofern diese nicht unter Z 1 fallen, im Interesse der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung vernichtet vorrangig verwertet werden können, wenn keine andere Art der. Ist eine Verwertung nicht möglich ist oder zweckmäßig, hat eine Vernichtung zu erfolgen.
(2) Waffen und Kriegsmaterial, dessen Eigentum nach diesem Bundesgesetz auf den Bund übergegangen ist und die in wissenschaftlicher oder geschichtlicher Beziehung oder in sonstiger Fachtätigkeit von Interesse sind, können vorerst den hiefür in Österreich bestehenden staatlichen Einrichtungen oder Sammlungen zur Verfügung gestellt werden. Für alle sonstigen Waffen und Kriegsmaterial gilt Abs. 3, sofern; anschließend sind sie nicht einer öffentlichen Versteigerung zugeführt werden können zuzuführen. Ist eine öffentliche Versteigerung nicht möglich oder zweckmäßig, hat eine Vernichtung gemäß Abs. 3 zu erfolgen.
(3) Durch Verordnung gemäß Abs. 1 bestimmtes Kriegsmaterial und sonstige Waffen des Bundesheeres sowie Waffen und Kriegsmaterial gemäß Abs. 2, das nicht staatlichen Einrichtungen oder Sammlungen zur Verfügung gestellt oder öffentlich versteigert wurde, hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu vernichten.