BGBl. II Nr. 107/2018
Pflichtenaufteilungsverordnung und Änderung der IKT-Nutzungsverordnung
Verordnung der Bundesregierung, mit der eine Pflichtenaufteilungsverordnung erlassen und die IKT-Nutzungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Paragraph 5,
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt bezüglich der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30, DSGVO und stellt dieses Verzeichnis den jeweils gemeinsam Verantwortlichen und auf Anfrage der Datenschutzbehörde in diesem Umfang zur Verfügung.