BGBl. II Nr. 13/2018
Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Rückerwerb im Wege eines Übernahmeangebots
Paragraph 10,
Wird der Rückerwerb eigener Aktien im Wege eines Übernahmeangebots nach den Bestimmungen des Übernahmegesetzes durchgeführt, so ersetzen die Veröffentlichungsvorschriften des Übernahmegesetzes die Veröffentlichungsbestimmungen nach den Paragraphen 4 bis 8 dieser Verordnung.